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Für jeden Eigenheimbesitzer sollte die bestmögliche Absicherung der eigenen Immobilie einen hohen Stellenwert besitzen. Dabei kann es sich auch um einen möglichen nicht vermeidbaren Schaden bspw. aus einem Brand oder Hagel handeln. Um den finanziellen Verlust bestmöglich abzusichern lohnt sich zum Schutz der eigenen vier Wände eine Wohngebäudeversicherung. In Deutschland verfügen ca. 19 Millionen Eigentümer über eine derartige Versicherung, um die eigene Immobilie unter anderem gegen sogenannte Elementarschäden zu versichern. Zudem ist eine Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilie bei vielen Darlehen eine verpflichtende Voraussetzung. Die Kreditinstitute sichern damit die eigenen Interessen und die finanziellen Rahmenbedingungen ab.

Welche Schadensfälle werden mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die folgenden Schadensbilder sind im Regelfall mit einer Wohngebäudeversicherung versichert:

  • Sturmschäden
  • Feuerschäden
  • Hagelschäden
  • Schäden aufgrund von Leitungswasser.

Die versicherten Gebäudeteile bzw. Außenbereiche sollten exakt in dem Vertrag geprüft werden. Im Regelfall sind Terrassen, Balkone, Einbaumöbel, wie bspw. eine Einbauküche, ebenso wie das Gebäudezubehör (z. B. die Klingelanlage) innerhalb einer Gebäudeversicherung (weitere Informationen) enthalten. Eine vorhandene Garage oder Nebengebäude können zusätzlich in den Versicherungsvertrag eingebunden werden. Je nach dem vorhandenen Eigentum sollte die Versicherung dementsprechend ausgewählt werden. Da zum Beispiel auch an einer Garage enorme Schäden und damit verbundene Kosten entstehen können, sollte jedes vorhandene Gebäude bzw. Gebäudeteil mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Die grobe Fahrlässigkeit, bspw. bei brennenden Kerzen, welche zu einem Brand führen, sorgt dafür, dass keine bzw. nur eine eingeschränkte Zahlung erfolgt.

Was ist die gleitende Neuwertversicherung?

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gilt die sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Die Höhe der Versicherungssumme passt sich dabei in jedem Jahr der Entwicklung des Wertes des Gebäudes bzw. der versicherten Gebäude an. In diesem Zusammenhang wird der Gebäudeversicherungswert 1914 ermittelt, welcher als fiktiver Wert eine einheitliche Grundlage für die Ermittlung des Versicherungswertes bildet. Mit dieser Verfahrensweise wird weiterhin sichergestellt, dass Eigentümer aufgrund von Steigerungen der Besitzwerte nicht unterversichert sind. Damit soll zudem gewährleistet werden, dass bei der Zerstörung einer versicherten Immobilie aufgrund der oben genannten Schäden so viel Geld gezahlt wird, welches für die Errichtung eines gleichwertigen Gebäudes notwendig wäre. Dabei soll das Alter des Gebäudes keine Rolle spielen.

Welche Kosten werden von einer Wohngebäudeversicherung übernommen?

Die Versicherung kommt für weitere Kosten neben Geldern für einen gleichwertigen Hausneubau auf. Innerhalb einer Wohngebäudeversicherung sind zum Beispiel die Aufräumkosten enthalten, welche im Zusammenhang mit dem Elementarschaden entstanden sind. Handelt es sich bei der Immobilie um ein vermietetes Objekt, wird ebenso der etwaig entstehende Mietausfall ersetzt. Müssen die Mieterinnen und Mieter diesbezüglich in einer Alternativunterkunft untergebracht werden, erstattet die Wohngebäudeversicherung diese Kosten ebenfalls.

Die Versicherung zahlt generell für fest mit dem Gebäude verbundene Inventargegenstände. Dazu zählen bspw. Wandschränke oder die Einbauküche. Im Gegensatz dazu unterliegen nicht fest verbundene Bestandteile keinem Versicherungsschutz. Damit sind bspw. die Couch oder der Küchentisch nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert. Bewegliche Gegenstände können über die Hausratversicherung abgesichert werden.

Welche Pflichten bestehen für den Versicherungsnehmer im Schadensfall?

Insofern ein Schaden eintritt, ist die Versicherung umgehend zu informieren. Üblicherweise wird durch einen Gutachter eine Bewertung der Situation vorgenommen, um die Regulierung des Schadens zu ermöglichen. Empfehlenswert ist dabei die Dokumentation der vorgefundenen Situation mit Hilfe von Fotos, bestenfalls mit Datum und Zeit. Diese Fotos können vorab an die Versicherung übermittelt werden, um schnellstmöglich die Konstellation optimal bewerten zu können. Je nach Schadensbild gilt es, die möglichen Folgeschäden zu minimieren, bspw. durch das Abdrehen des Haupthahnes bei einem Wasserschaden. Die weitere Regulierung sollte in jedem Prozessschritt mit der Versicherung abgestimmt werden. Dies gilt auch für die Behebung von etwaigen Schäden vor Finalisierung des Gutachtens. Auch wenn das Objekt unbewohnbar ist, sollte diese Vorgehensweise mit der Versicherung abgestimmt werden, um letztlich nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Eine weitere Pflicht ist die Aufbewahrung von Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit dem Schadensfall.

Welche Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung sind möglich?

Die Inhalte des Versicherungsschutzes lassen sich je nach Bedarf erweitern. Teilweise sind auch elementare Bausteine nicht in den Basistarifen der Versicherungen enthalten. Dabei sind die betreffenden Wohnlagen und Bedingungen des Wohnumfeldes zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Naturkatastrophen sollten weitere Elementarschäden mitversichert werden. In diversen Wohngebäudeversicherungen sind die Schäden bei einer Überflutung, Erdbeben, Erdrutschen oder Tornados nicht in der Versicherung enthalten. Gegen einen höheren Beitrag der Versicherung können diese Schadensbilder mit abgesichert werden. Dies gilt zum Beispiel auch für die Versicherung gegen Hochwasser bspw. bei über die Ufer tretenden Flüssen. Auch Erdsenkungen oder Schneedruck kann zusätzlich mitversichert werden.

In Hochwassergebieten kann es auch dazu kommen, dass Versicherer grundsätzlich keinen Versicherungsschutz für Hochwasser übernehmen. Eine Möglichkeit ist dabei die Vereinbarung eines Selbstbehaltes für den Versicherungsnehmer. Wenn diese Vereinbarung möglich ist, übernimmt die Versicherung erst bei höheren Kosten einen Teilbetrag.

Warum empfiehlt sich ein Versicherungsabschluss analog zur Hausratversicherung?

Da es im Zweifelsfall zum Streit zwischen zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften kommen kann, wenn nicht klar ist, welche Versicherung zahlen muss, lohnt es sich, beide Versicherungen bei dem gleichen Versicherer abzuschließen.